BAFA Förderung für Unternehmensberatungen nutzen
Kleine und mittlere Unternehmen können für externe Beratungsleistungen einen nicht
rückzahlbaren Zuschuss im Rahmen des BAFA Programms
„Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ erhalten.
INSURACON ist als Beratungsunternehmen im BAFA Programm gelistet (Unternehmens-Nr.: 227921)
und begleitet Unternehmen bei der strukturierten Umsetzung förderfähiger Beratungsvorhaben.
Wer die Förderung nutzen kann
Die Förderung richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
sowie an Freiberufler mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland, sofern
die geltenden KMU Kriterien erfüllt werden.
Wie hoch die Förderung sein kann
Die förderfähigen Beratungskosten betragen bis zu 3.500 Euro.
Je nach Standort der Betriebsstätte beträgt der Zuschuss 50 Prozent der förderfähigen Beratungskosten,
maximal 1.750 Euro, oder 80 Prozent der förderfähigen Beratungskosten, maximal 2.800 Euro.
Welche Themen gefördert werden können
Gefördert werden Beratungen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen
und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.
Dazu zählen insbesondere Themen wie Strategie, Organisation, Prozesse,
Führung, Personal, Digitalisierung und unternehmerische Weiterentwicklung.
Voraussetzung ist, dass die Beratung individuell auf das Unternehmen zugeschnitten
ist und konkrete Handlungsempfehlungen für die Praxis enthält.
So läuft der Prozess ab
1. Erstgespräch:
Zunächst wird geprüft, ob das geplante Beratungsvorhaben
grundsätzlich in den Förderrahmen passen kann.
2. Antragstellung:
Der Antrag auf Förderung wird online über das BAFA Portal gestellt.
3. Freigabe abwarten:
Mit der Beratung darf erst begonnen werden, wenn das Informationsschreiben
vorliegt. Auch der Abschluss eines Beratungsvertrages gilt bereits als Beginn der Beratung.
4. Durchführung der Beratung:
Nach der Freigabe wird die Beratung individuell durchgeführt und nachvollziehbar dokumentiert.
5. Zahlung der Rechnung:
Das Unternehmen begleicht das Beratungshonorar zunächst vollständig selbst.
6. Verwendungsnachweis einreichen:
Nach Abschluss der Beratung werden die erforderlichen Unterlagen elektronisch eingereicht.
Dazu gehören insbesondere Beratungsbericht, Rechnung und Zahlungsnachweis.
7. Prüfung und Zuschussauszahlung:
Nach Prüfung der Unterlagen entscheidet das BAFA über die Auszahlung des Zuschusses.
Warum INSURACON
INSURACON steht für strukturierte, praxisnahe und unternehmerisch gedachte Beratung.
Im Mittelpunkt stehen keine theoretischen Standardkonzepte, sondern konkrete Lösungen für
bessere Abläufe, klarere Strukturen, unternehmerische Weiterentwicklung und mehr Zukunftsfähigkeit.
Hinweis zur Förderfähigkeit:
Ob eine Beratung im konkreten Einzelfall förderfähig ist, richtet sich nach den jeweils
geltenden Förderbedingungen und der individuellen Situation des antragstellenden Unternehmens.
Weitere Informationen finden
Sie hier (externe Webseite):